Rechtsanwalt und Notar
Alexander Granaß
Rechtsanwälte Rosentreter und Partner, Schiffgraben 11, 30159 Hannover


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Aufsichtsbehörde
Rechtsanwälte

Rechtsanwaltskammer Celle
Bahnhofstraße 5
29221 Celle

Notare

Landgericht Hannover
-Der Präsident-
Volgersweg 65
30175 Hannover

Haftpflichtversicherung
Herr Rechtsanwalt und Notar Alexander Granaß unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung.

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung.

Berufsrechtliche Regelungen

Rechtsanwälte
Das anwaltliche Berufsrecht ist vor allem in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Hier finden sich u.a. die grundlegenden Vorschriften über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung. Ergänzt wird die BRAO durch die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), die DONot und die NotAktVV. Für ausländische Rechtsanwälte, die in Deutschland tätig sind, gilt daneben das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) beziehungsweise die Verordnung zur Durchführung des § 206 BRAO für Rechtsanwälte aus dem nichteuropäischen Ausland. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten innerhalb Europas hat der Anwalt darüber hinaus die Regelungen der Vereinigung der europäischen Rechtsanwaltskammern (CCBE) zu beachten. Eine Vielzahl weiterer Regelungen, die die anwaltliche Berufsausübung betreffen, sind auf andere Gesetze, beispielsweise das Rechtsdienstleistungsgesetz, das Geldwäschegesetz, das Zivilprozessrecht oder das Strafgesetzbuch, verteilt. Die für die Notare in der Bundesrepublik Deutschland maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesnotarordnung (BNotO), das Beurkundungsgesetz (BeurkG), die Kostenordnung (KostO), die Dienstordnung (DONot). Die vorgenannten Vorschriften sind auf der Website der Bundesnotarkammer zu finden. Weitere Hinweise und Vorschriften finden Sie auf: https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/

Notare
Das Berufsrecht der Notarinnen und Notare in Deutschland ist auf verschiedene Bundesgesetze, Verordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften verteilt. Sie prägen die notarielle Amtstätigkeit in allen Kammerbezirken gleichermaßen. Der einheitliche bundesgesetzliche Rahmen, sowie die Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer und die Richtlinien der Notarkammmer Celle, führen zu einem homogenen Berufsrecht der Notarinnen und Notare in ganz Deutschland. Das notarielle Berufsrecht prägt die notarielle Amtstätigkeit im Dienste der Bürgerinnen und Bürger und garantiert Ihnen wie auch den Berufsträgern selbst Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit bei gleichzeitig höchsten juristischen Ansprüchen. Das Berufsrecht der Notare wird durch drei Bundesgesetze gebildet: die Bundesnotarordnung, das Beurkundungsgesetz und die Kostenordnung. Bundesnotarordnung (BNotO) Die Bundesnotarordnung regelt bundesweit einheitlich die Amtstätigkeit der Notare. Sie enthält u.a. die Regelungen über die Bestellung zum Notar, Bestimmungen zur notariellen Amtsausübung, zu Notarvertretern und Notariatsverwaltern sowie zum Disziplinarverfahren bei Notaren. Die BNotO ist ferner Rechtsgrundlage der Notarkammern, der Bundesnotarkammer und der Notarkasse bzw. Ländernotarkasse. Beurkundungsgesetz (BeurkG) Das Beurkundungsgesetz enthält die Bestimmungen zur Errichtung und Behandlung einer notariellen Urkunde. Es regelt wichtige Pflichten des Notars, beispielsweise sich über die Identität der Beteiligten Gewissheit zu verschaffen und die Niederschrift in deren Gegenwart zu verlesen. Das BeurkG enthält ferner die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Notaranderkonten. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Der Notar muss nach § 17Absatz 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschriebenen Gebühren erheben. Das GNotKG regelt die in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anfallenden Gebühren. Dazu zählen die Gerichtskosten ebenso wie die Kosten der Notare (Teil 2 des Kostenverzeichnisses). Weitere Hinweise und Vorschriften finden Sie auf: https://www.notar.de

Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org . Rechtsanwälte sind allerdings nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wir sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen. Angaben nach Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR)

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Sonstige Hinweise:
Alle auf der Homepage enthaltenen rechtlichen Hinweise sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar.